Ihre Mutter, die später als Zeugin aussagt, widerspricht dem zum Teil, sie habe von Drogen nichts mitbekommen. Sie könne sich nur an einen Fall von sexueller Belästigung erinnern, da habe ein Kollege ihre Tochter angehalten, sich sexy anzuziehen, mit engen Leggings.
Ah ja, wieder diese tollen Mütter, die von nichts gewusst haben wollen und auf deren Aussage immer 100 % Verlass ist, weil sie natürlich absolut alles mitbekommen.
Die Angeklagte habe den Mann nach der Belästigung zur Rede gestellt. Dann habe sie ein Messer gezückt, sieben Zentimeter Klingenlänge, zwei Zentimeter Klingenbreite. Damit habe sie Stichbewegungen in Richtung des Mannes gemacht, bis der zurückwich. Als sie noch einmal eine Bewegung machte, habe der Mann ihren Arm mit gegriffen, sie habe sich aus dem Griff befreit und mit dem Messer in den Oberkörper des Mannes gestochen. Der Mann verlor so viel Blut, dass er binnen weniger Sekunden starb. Die Angeklagte stellte sich später der Polizei.
Also ich weiß ja nicht, wenn der Mann sie dann noch am Arm packt, kann man schon verstehen dass die Frau Panik bekommt und sich verteidigen will. Nachdem es sich vorher eher nach einem Abschrecken liest.
Ob sie das Messer nach dem Prozess wieder haben wolle, fragt die Richterin, als sie am Ende der Sitzung am Mittwoch über die Beweisgegenstände spricht. „Nein, ich würde es sowieso zerstören wollen“, sagt die Angeklagte.
Komische Frage.
Naja das ist halt der “find out”-Teil.
Soweit ich das verstehe ist es ja eindeutig das der Typ sie belästigt hat. Hätte Sie ihn gleich Umbringen müssen? Nein. Aber ich glaube ihr durchaus das dass ein Versehen war und all das hätte sich verhindern lassen wenn der Typ kein widerwärtiger Perverser gewesen wäre. Ich hoffe sie kommt frei. Jedoch so oder so hoffe ich das solche Schlagzeilen dafür sorgen das Mann sich das zwei Mal überlegt ob man ein widerwärtiges Stück Scheiße sein will oder eben nicht.
Komische Frage.
Komische Antwort. Hast du je von jemandem gehört, der sein Messer zerstören will?
Ich denke, die Frage geht in die Richtung von: “Wie sehr lieben haben Sie ihr Messer?” “Wie waffengeil sind Sie?”
Bei der Beurteilung einer Notwehr muss man prüfen, welche verschiedenen Mittel jemandem zur Verteidigung zur Verfügung standen. Ein Aspekt davon ist, wie gut die Angeklagte mit dem Messer umgehen konnte.
Und für diese Antwort, vermute ich,hat ein erfahrener Anwalt gut bei der Vorbereitung geholfen.
Meinst du?
Ich kann mir das schon vorstellen das wenn ich jemanden mit was-auch-immer ausversehen umgebracht habe, das ich das nicht mehr haben wollen würde.
Aber kann auch gut sein das das Teil einer Strategie ist 🤔
Meinst du?
Na ja, jedenfalls bin ich mir sicher, dass die Frage einen Hintergedanken hatte.
Denn dass beschlagnahmte Sachen hinterher irgendwann zurückgegeben werden, ist ja im Verfahren ganz normal vorgeschrieben und so ein gähnlangweiliges Detail muss ein Richter wohl kaum erwähnen.