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Vor fünf Jahren fuhr ein Jäger aus dem Münsterland alkoholisiert in ein Haus und stellte seine Waffe in einem Wartehäuschen ab - jetzt will er seinen Jagdschein zurück und geht vor Gericht.

Der Kreis Coesfeld hatte die Forderung des ehemaligen Jägers abgelehnt. Die Behörde hält den Mann für zu unzuverlässig, um ihm ein Jagd und Waffenbesitzrecht zu genehmigen. Also muss jetzt das Verwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Bei dem Prozess geht es heute vor allem darum, ob der Mann auch während der Jagd schon betrunken war. Das würde gegen das Jagdrecht verstoßen. Vor fünf Jahren hatte der Jäger mindestens 1,4 Promille im Blut. Das ist das Ergebnis der Polizei nachdem der Mann damals ungebremst in eine Hauswand gekracht war.

Nach dem Unfall habe der Mann aus dem Kofferraum seines Fahrzeugs eine in einem Waffentransportkoffer verstaute Waffe entnommen und in einem Buswartehäuschen in der Nähe abgestellt. Ein weiteres Detail weshalb der Kreis Coesfeld zum Schluss kam, dass der Mann jagdrechtlich unzuverlässig sei und nicht die persönliche Eignung nach dem Waffengesetz besitze.